UVV-Jahresunterweisung

Halten sie ihr Wissen und ihr Zertifikat aktuell, durch die gesetzlich vorgeschriebene Jahresunterweisung zur Abnahme von UVV-Prüfungen an Abschleppfahrzeugen durch eine befähigte Person.

Die jährliche Unterweisung (Fachkundeerhalt) ist eine Unternehmerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Jahresunterweisung folgen Sie den Forderungen aus:

  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV-Vorschrift 1 §4.1,
  • Arbeitsschutzgesetz §12,
  • Betriebssicherheitsverordnung §12.

Arbeitsmittel wie z. B. Plateaufahrzeuge, Winden, KFZ-Ladekran welche der Abnutzung, Verschleiß oder Beschädigung unterliegen, müssen spätestens einmal jährlich gem. Betriebssicherheitsverordnung auf Arbeitssicherheit geprüft werden.

Die UVV-Jahresunterweisung, die dem Fachkundeerhalt dient, richtet sich in erster Linie an bereits befähigte Personen, die durch eine Grundausbildung, die Qualifizierung zum Thema „UVV-Prüfungen an Abschleppfahrzeugen“ erlangt haben.

Die Schulung auf einen Blick

Preis pro Person

390,- €

Dauer

1 Tage

Vorraussetzungen

Bestandene Abschlussprüfungen zu den Themen der UVV-Abnahme / UVV-Prüfungen

Nächste Schulungen

UVV-Jahresunterweisung

10.04.2026 9:00 bis 16:00

UVV-Jahresunterweisung

18.09.2026 9:00 bis 16:00

Veranstaltungsort

ProLux Akademie
89134 Blaustein

Informationen zur Schulung

  • Inhaber der Fachqualifikation „Befähigte Person zur Abnahme von UVV-Prüfungen an Abschleppfahrzeugen.“
  • Die „UVV-Jahresunterweisung“ ersetzt nicht die Grundlagenschulungen.
Die Schulungsteilnehmer frischen ihr Fachwissen zu den folgenden Themen auf und vertiefen dadurch ihr Fachwissen und werden in Ihren Arbeitsabläufen sicherer:
  • Rechtliche Situation
  • DGUV, BetrSichV, TRBS
  • Regelwerke für Krane, Winden, Hub- & Zuggeräte
  • Regelwerk für Plateau-Fahrzeuge
  • Regelwerk DGUV-Vorschrift 70
  • Regelwerk DGUV-Vorschrift 209-093 (Elektromobilität)
  • VDI 2700 Blatt 8
  • Regelwerke für Anschlagmittel & Zurrmittel
  • Regelwerke für Hydraulik-Schlauchleitungen
Bestandene Abschlussprüfungen zu den Themen der UVV-Abnahme / UVV-Prüfungen:

  • Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen
    (nach DGUV Vorschrift 70 und DGUV Grundsatz 314-003)
  • Befähigte Person zur Prüfung von LKW-Ladekrane
    (nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-001)
  • Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Zug- und Hubgeräte
    (nach DGUV Vorschrift 54)
  • Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmittel und Zurrmittel
    (nach DGUV Regel 109-017 und VDI 2700 Blatt 3.1)
  • Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen
    (nach DGUV Regel 113-020)

Bei der Seminaranmeldung bitte eine Kopie der Grundlagenschulung zur „UVV-Prüfung“ mit beilegen. Dieses ist die Voraussetzung um an der Jahresunterweisung teilzunehmen.

  • Teilnehmer-Urkunde mit detaillierte Auflistung der vermittelten Seminarinhalte als Fachkundenachweis.

Mit der Teilnahme an dieser Unterweisung erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §12 und DGUV Vorschrift 1 §4.1.

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* Für eine verbindliche Anmeldung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung von uns, mit der Bitte, den Gesamtbetrag vorab bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn zu überweisen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung erst dann verbindlich wird, wenn die Zahlung der Seminargebühren bei uns eingegangen ist. Bei Stornierung der Teilnahme weniger als 7 Tage vor Beginn des Seminars behalten wir uns vor, die bis dahin angefallenen Kosten in Höhe von 20 % zu berechnen. Diese wird Ihnen im Falle einer Anmeldung zum nächsten Seminar wieder gutgeschrieben.

Haben Sie noch Fragen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Thomas Buchner
Leiter Akademie

+49 (0)7304/9695-0
thomas.buchner@prolux.de