Halten sie ihr Wissen und ihr Zertifikat aktuell, durch die gesetzlich vorgeschriebene Jahresunterweisung zur Abnahme von UVV-Prüfungen an Abschleppfahrzeugen durch eine befähigte Person.
Die jährliche Unterweisung (Fachkundeerhalt) ist eine Unternehmerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Jahresunterweisung folgen Sie den Forderungen aus:
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV-Vorschrift 1 §4.1,
- Arbeitsschutzgesetz §12,
- Betriebssicherheitsverordnung §12.
Arbeitsmittel wie z. B. Plateaufahrzeuge, Winden, KFZ-Ladekran welche der Abnutzung, Verschleiß oder Beschädigung unterliegen, müssen spätestens einmal jährlich gem. Betriebssicherheitsverordnung auf Arbeitssicherheit geprüft werden.
Die UVV-Jahresunterweisung, die dem Fachkundeerhalt dient, richtet sich in erster Linie an bereits befähigte Personen, die durch eine Grundausbildung, die Qualifizierung zum Thema „UVV-Prüfungen an Abschleppfahrzeugen“ erlangt haben.
Informationen zur Schulung
Mit der Teilnahme an dieser Unterweisung erfüllen Sie die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §12 und DGUV Vorschrift 1 §4.1.
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Thomas Buchner
Leiter Akademie

