Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK)
Elektrofachkräfte müssen sich regelmäßig um ihren Fachkundeerhalt als „befähigte Person i.S.v. BetrSichV“ kümmern. Hierzu sind die einschlägigen Regelwerke zu berücksichtigen. In den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, DGUV Vorschrift 1 wird im §4 eine regelmäßige (jährliche) Unterweisungspflicht von Seiten des Unternehmers gefordert. Die DGUV Vorschrift 3 und die BetrSichV geht hier auch von regelmäßigen Aktualisierung der Kenntnisse in Sach-, Fachkunde als auch den Regelwerken der VDE aus. Nach DIN VDE 1000-10 wird die Elektrofachraft wie folgt definiert. „Eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“ . Es liegt also in der Natur der Regelwerke, dass sich ständig Änderungen ergeben können. Hier entsteht der Bedarf, dass sich die EFK regelmäßig updaten muss.
Die Schulung auf einen Blick
Preis pro Person
410,- €
Dauer
1 Tage
Vorraussetzungen
Elektrofachkraft i.S.d. VDE 1000-10
Nächste Schulungen
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Veranstaltungsort
ProLux Akademie
89134 Blaustein
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Thomas Buchner
Leiter Akademie